Myrafälle werden ausgebaut

Wanderwelt in Muggendorf lockt mehr als 50.000 Gäste an

die vom ÖTK betreuten Myrafälle in Pernitz Myrafälle in Muggendorf

Die Myrafälle in Muggendorf sind ein beliebtes Ausflugsziel für Familien. Mehr als 50.000 Gäste besuchen jedes Jahr die tosenden Wasserfälle. Der ÖTK pflegt die Anlage seit über 120 Jahren. Dutzende Brücken und Stiegen müssen betreut, überprüft und instandgehalten werden. Nun wird die Wanderwelt attraktiver gestaltet.

 

Das umfassende Konzept sieht vor, die Aussichtsplätze mit Holzstegen, Ruhebänken, Brücken, Leuchten und Infotafeln auszustatten sowie mehr WCs und Parkplätze vor der Myrafälle-Klamm zu schaffen. Demnächst werden die Myrafälle auch via Webcam zu bewundern sein. Das Land unterstützt die Projektkosten von rund 342.700 Euro.

 

Erlebnis für Groß und Klein

Der Myrabach entspringt aus der sogenannten Myralucke des Unterberg. Nach ca. 8 Kilometer erreicht er das Staubecken beim Karnerwirt. Von dort wird der Myrabach zum tosenden Gewässer und stürzt über Felsen auf verschiedenen Wegen in 14 Gefällestufen durch die Talschlucht zwischen Hausstein und Hirschwände. Nachdem der Myrabach einen Höhenunterschied von 520 Meter abwärts gefallen ist, erreicht er das untere Staubecken beim Gasthaus "Myra-Stubn".

 

Gehzeit: Gemütlich geht's vom Parkplatz ca. 1 Stunde hinauf zum Karnerwirt und ½ wieder runter. Wer noch Energiereserven hat, besteigt den Hausstein und genießt den herrlichen Ausblick.

 

Website: www.myrafaelle.at

Sanierung Graf-Meran-Schutzhaus

Eingeschränkter Betrieb bis Ende Oktober 2013

Graf-Meran-Haus des ÖTK Graf-Meran-Haus (1.836 m), Hohe Veitsch, Stmk.

Das Graf-Meran-Haus auf der Hohen Veitsch (Stmk.) wird um eine Biokläranlage erweitert. Zeitgleich werden die WC-Anlagen saniert, neue Waschräume errichtet und die Energieversorgung modernisiert.

 

Die Arbeiten werden voraussichtlich Anfang Mai 2013 beginnen und sollten bis Ende Oktober 2013 abgeschlossen sein. Der Hüttenbetrieb ist dadurch etwas eingeschränkt. Übernachtungen sind aber möglich. Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf deinen Hüttenbesuch.

 

Herzlichst euer Hüttenwirt

Georg Troiss

 

Sperre des Haid-Steig

Generalsanierung des Klettersteiges vom 13.5.-28.6.2013

Haid-Steig

Der Hans von Haid-Steig an der Preiner Wand ist wegen Generalsanierung vom 13. Mai bis 28. Juni 2013 gesperrt.

 

Friedenswanderung

7. Alpine Peace Crossing

 

Krimmler Tauern

28. und 29. Juni 2013

Gewidmet allen Flüchtlingen weltweit!

Tibetanische Friedensflaggen am Krimmler Tauern Pass Tibetanische Friedensflaggen am Krimmler Tauern Pass

Über 40 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Im Jahre 1947 haben 5.000 jüdische Flüchtlinge einen besonders schwierigen Weg in die Freiheit beschritten: Über den Krimmler Tauern.

 

Frau Liesl Geisler, die Wirtin des Krimmler Tauernhauses, hat den Flüchtlingen in all ihrer Not und Verzweiflung geholfen. Um an diese Ereignisse vor nunmehr über 60 Jahren zu erinnern und um die Schicksale der heutigen Flüchtlinge zu thematisieren, startete der gebürtige Salzburger Ernst Löschner die Initiative "Alpine Peace Crossing", die allen Flüchtlingen auf der Welt gewidmet ist.

 

2007 fand der erste Krimmler Friedensdialog und die erste Gedächtnisüberquerung des Krimmler Tauern statt, Schritt für Schritt auf demselben Weg, den die Flüchtlinge 1947 gegangen waren. Gemeinsam mit der Gemeinde Krimml wird nun jedes Jahr der Krimmler Friedensdialog und die APC–Friedenswanderung organisiert. Die nächste APC Friedenswanderung ist für Samstag, den 29. Juni 2013 angesetzt.

 

Details und Anmeldung zu Alpine Peace Crossing

 

Programm und Kosten
APC Programm.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]

Goldregen für ÖTK

9.+10. Februar | Landesmeisterschaften des Wiener Schiverbandes

ÖTK Sieger Landesmeisterschaften Wiener Schiverband Elfriede Harrer, Lotte + Alfred Schröcker, Wolfgang Harrer, Franz Zehetmayer, Norbert Rieder

Bei den Masters Landesmeisterschaften des Wiener Schiverbandes wurde in den Bewerben Super G, Riesentorlauf und Slalom auf der bestens präparierten Piste in St. Lambrecht am 9. und 10. Februar um die Titel gekämpft. ÖTK Präsident Franz Zehetmayer errang in seiner Altersklasse (AK III b) dreimal Gold.

 

Sieger in den Bewerben Super G, Riesentorlauf und Slalom

Franz Zehetmayer (ÖTK-Präsident) beim Slalom
Sieger in den Bewerben Super G, Riesentorlauf und Slalom Bei 3 x Gold glänzen nicht nur die Medaillen, auch unser Präsident

"Nach einer Woche Tiefschneefahren in Obertauern war ich mir bei der Streckenbesichtigung und beim Einschwingen nicht sicher, ob ich mit der pickelharten Piste zurechtkomme," so der ÖTK Präsident. Ein letzter Feinschliff mit der Diamantfeile schaffte dann aber die nötigen Voraussetzungen, um den bereits im Jahr 2010 errungenen Titel im Riesentorlauf auch heuer wieder für den ÖTK zu sichern.


Den Titel im schnell gesteckten Super G und im Slalom gewann Franz Zehetmayer heuer erstmals. Das von ihm geleitete Konditionstraining dürfte Wunder wirken.

 

ÖTK Kraft- und Konditionstraining

 

 

ÖTK-Hütte als Lebensretter

8.1.2013 | Tourengeher 4 Tage im Wildalmkirchl-Biwak überlebt

Tourengeher aus ÖTK-Hütte gerettet Polizeihubschrauber rettete Schneeschuhwanderer (BMI)

In der noch jungen Wintersaison 2012/2013 ereigneten sich mehrere schwere Unfälle auf Österreichs Schipisten und abseits davon. Bei den beiden letzten aufsehenerregenden Einsätzen von Bergrettung und Alpinpolizei starben im oberösterreichisch-steirischen Grenzgebiet zwei junge Männer aus Wien und Niederösterreich, zwei deutsche Schneeschuhwanderer konnten im Salzburger Pinzgau gerettet werden.

 

Die beiden Deutschen wurden am 8. Jänner 2013 von der Besatzung eines Hubschraubers des Innenministeriums gerettet. Die Bergsteiger mussten am 4. Jänner im Wildalmkirchl-Biwak im Gemeindegebiet von Maria Alm auf 2.457 Meter Seehöhe eine Notunterkunft beziehen und konnten wegen des Schlechtwetters und der hohen Lawinengefahr nicht absteigen.

 

Schnee geschmolzen, Kekse und Müsliriegel als Notnahrung

Die ÖTK-Schutzhütte "Wildalmkirchl-Biwak" ist mit 2.457 Hm die höchstgelegene Notunterkunft im Steinernen Meer, zwischen den Gipfeln Brandhorn und Schareck.

"Es war zwar ziemlich kalt, aber auf der Hütte gab es ausreichend Decken. Zum Trinken mussten wir Schnee schmelzen, und Essen hatten wir für einen Tag." Gott sei Dank ist die ÖTK-Notunterkunft mit einem Kocher und eine Gaskartusche ausgestattet. So konnten sich die beiden 20-jährigen Sachsen Schnee schmelzen. Zusätzlich rationierten sie noch Kekse und einige Müsliriegel.

 

Quelle: ORF Salzburg

Tourengeher wird angezeigt

5.1.2013 | 40-jährigem Bayern droht bis zu einem Jahr Haft

Lawinenunglück Sellrain Rettungshubschrauber bei der Bergung (APA/Liebl)

Die Suche nach jenem Skitourengeher, der bei einem tödlichen Lawinenunglück im Sellrain angeblich bei der Vermisstensuche trotz Bitten die Hilfe verweigert hat, könnte kurz vor der Lösung stehen. Am Samstag konnte ein 40-jähriger Bayer ausgeforscht werden. Er ist in Innsbruck von der Polizei befragt worden. Ihm wird unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt.

 

Bei dem Lawinenunglück auf dem rund 3.000 Meter hohen Zischgeles in den Stubaier Alpen war am Samstag vorvergangener Woche ein 38-jähriger Steirer unter den Schneemassen verschüttet worden. Sein Freund soll auf der Suche nach Hilfe den Bayern um Hilfe gebeten haben. "Das interessiert mich nicht", soll der Sportler nach Zeugenaussage des Freundes geantwortet haben. Seine Skitour habe er unbeirrt fortgesetzt. Der Bayer wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Zum Thema: § 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung

(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, dass die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

 

(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.

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