Versicherungsschutz für sämtliche Freizeitunfälle mit Ausnahme von Unfällen
im Wohnbereich und im Haushalt in Österreich. Nicht versichert gelten Unfälle
bei der Ausübung von Luftsportarten sowie KFZ-Unfälle. (Weitere Ausschlüsse
gemäss
"Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung
2005").
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Versicherungen (auch Kreditkartenversicherungen) und erstreckt sich auch auf die Bergung und Rückholung im Falle eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles sowie Krankenrücktransport bei ärztlicher Empfehlung.
(Versichert bei der Wr. Städtischen Versicherung.)
Das sind unfallbedingte Kosten des ärztlich empfohlenen Transportes des außerhalb seines Wohnortes Verunfallten von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus, in welches der Versicherte nach dem Unfall gebracht worden ist, an seinen Wohnort bzw. zum seinem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu seinem letzten Wohnort in Österreich gezahlt.
(Versichert bei der Wr. Städtischen Versicherung.)
Sollte im Zuge Ihrer Ausübung von Sportarten im Rahmen unserer Statuten durch Ihr Verschulden am Eigentum Dritter oder an anderen Personen Schaden entstanden sein, so wird der Schaden von unserer Versicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.500.000 € gedeckt. Ausgenommen sind Schäden bei Flügen oder Flugsport sowie bei Wildwasserfahrten ab SG 3. (Gilt subsidiär zu anderen Versicherungen, z.B. Haushaltsversicherungen.)
Wer den Mitgliedsbeitrag erst nach dem 31.Jänner zahlt (verspätete Zahlung oder Neubeitritt), genießt den Versicherungsschutz erst ab dem der Zahlung folgenden Tag.
Die Rechnung bitte zuerst bei Ihrer Sozialversicherung um Kostenübernahme einreichen. Im Falle einer Ablehnung bitte das Schadenformular ausfüllen und zusammen mit der Originalrechnung an den ÖTK senden. Im Falle eines eventuell notwendigen Rücktransports nach einem Unfall an Ihren Wohnort oder aus dem Ausland zurück nach Österreich wählen Sie bitte die weltweit erreichbare Notruf- und Servicenummer der Wr. Städtischen Versicherung, +43 (0)50 350 355, unter Angabe der Polizzennummer 78-U863.390-2, um den Ablauf zu klären.