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Checkliste für Hüttenbesuche auf ÖTK-Schutzhäusern

Checkliste für den Hüttenbesuch (Illustration: Kolibri)

Hütten-Nächtigung - bitte nicht ohne Vorankündigung

 bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt grundsätzlich eine Reservierungspflicht

 nur mit eigenem Schlafsack, Polsterbezug und Handtuch! Hüttendecken werden aus hygienischen Bedingungen vielerorts nicht aufgelegt, wir empfehlen einen eigenen Schlafsack (keinen Hüttenschlafsack)

 Nächtigungen im Schlaflager (oder in Gemeinschaftsschlafräumen) tunlichst unter Einhaltung des Mindestabstands, eine Durchmischung von Personengruppen vermeiden

Wie lagere ich meine Maske, wenn ich sie nicht trage?  

Benutzte Masken sind wie gebrauchte Taschentücher anzusehen und dürfen daher keinesfalls unverpackt am Tisch oder der Bank abgelegt werden. Entweder du verstaust sie mit der Innenseite zusammen gefaltet in der Brusttasche, oder einem mitgebrachten Beutel.

Deine gebrauchte Maske nimm bitte wieder mit ins Tal!

7 Sachen für einen gelungenen Hüttenbesuch

1. Mit der ÖTK-Mitgliedskarte günstiger nächtigen

Als Mitglied des ÖTK solltest du stets deine Mitgliedskarte im Rucksack mitführen. Sie garantiert Vergünstigungen nicht nur auf ÖTK-Hütten – neben der Bevorzugung bei Nächtigungen bieten viele Hüttenwirte ÖTK-Mitgliedern spezielle Mahlzeiten zu günstigen Konditionen an. Frag' einfach nach!

2. Kündige deinen Besuch beim Hüttenwirt an

Die ÖTK-Schutzhütten sind beliebter als je zuvor. Alle Schutzhäuser mussten ihre Sitz- und Bettenkapazitäten aufgrund der Abstandsregeln stark reduzieren. Kündige deinen Besuch beim Hüttenwirt an. Das gewährleistet nicht nur einen Schlafplatz, sondern stellt auch sicher, dass der Wirt über deine Ankunft informiert ist und im Notfall für Hilfe sorgen kann. Zum guten Ton gehört es auch rechtzeitig abzusagen. Für eine Reservierung verlangen die Pächter idR eine kleine Anzahlung. Bei Nichterscheinen verfällt diese.

www.schutz.haus (ÖTK-Hüttenverzeichnis)

3. Eigener Schlafsack, statt Hüttendecke

Nimm unbedingt deinen eigenen Schlafsack und Polsterbezug mit. Im Sommer ist ein leichter Daunen- oder Sommerschlafsack ausreichend, im Herbst und Winter sollte er den Außentemperaturen angepasst sein. Die sog. Hüttenschlafsäcke (meist aus Seide) wärmen in der Regel nicht ausreichend. Gut beraten ist, wer sein eigenes kleines Kissen einpackt. Im Regenfach des Rucksackes (meist im Boden) verstaut, sorgt es außerdem für eine dämpfende Wirkung beim Abstellen. Schlafsäcke und aufblasbare Reisekissen findest du im

  ÖTK-Alpinshop in Wien 1, Bäckerstraße 16

4. Mit Mütze und Socken entspannter schlafen

In den Schlafsack schlüpfen und wohlig schlummern? Dazu solltest du einige Zeit vor dem Schlafengehen den Schlafsack aufschütteln. Nur bei optimaler Bauschkraft entfaltet er seine Wärmeleistung. Füße sind für Kälte besonders anfällig. Ein Paar warme (Hütten-)Socken und eine leichte Wollmütze hält die Extremitäten warm.

5. Nimm ein Handdesinfektionsgel mit

Grundsätzlich genügt es die Hände mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden zu waschen. In vielen Schutzhütten gibt es kein fließendes Wasser! Darum nimm ein kleines Desinfektionsgel mit. Du kannst es in jeder Drogerie oder im ÖTK-Alpinshop kaufen.

6. Bargeld mitnehmen

Eine Registrierkasse und eine Bankomatkasse benötigt einen Internetzugang. Den gibt es aber nur auf Hütten mit Funkverbindung. Also Geld abheben und bar bezahlen. Denke daran, dass der Hüttenwirt nicht jeden Tag die Münzrollen von der Bank holen kann und Wechselgeld bereit hält. Mit kleinen Scheinen bewegst du dich auf der sicheren Seite.

7. Licht aus, Lampe an

Um 22:00 Uhr ist Nachtruhe - Licht aus. Wer jetzt noch aufs WC muss, sollte seine Stirnlampe griffbereit haben. Lässt sie sich dimmen, dann stell' sie so ein, dass sie tunlichst nicht den ganzen Raum hell erleuchtet und alle aufweckt. Hilfreich ist auch das Smartphone oder die Watch; mach' dich vorher vertraut mit den Funktionen.

Alles, was rechtens ist

Die rechtlichen Grundlagen zum Nachlesen

Die aktuellen Maßnahmen findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (kurz RIS). Die sich ständig ändernden Bedingungen machen es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Auch die wechselnden Bezeichnungen der Gesetze und Verordnungen (Maßnahmen-Verordnung, Notmaßnahmen-Verordnung, Schutz-Maßnahmen-Verordnung, Lockerungsverordnung, Virusvariantenverordnung, Öffnungsverordnung, Maßnahmenverordnung etc.) bis hin zu den unzähligen Novellen und Ergänzungen der Bundesländer sorgen für Verwirrung.


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