Adressänderung
Informiere uns über deine neue Adresse
Bitte melde uns jede Anschriftenänderung. Du sicherst dir dadurch die Zusendung des ÖTK-Mitgliedausweises und bekommst mit dem ÖTK-Magazin wichtige Mitteilungen rechtzeitig übermittelt. Du kannst uns auch deine neue Handynummer bekannt geben.
Deine Bankverbindung hat sich geändert
Bei jedem Kontowechsel ein neues "SEPA Mandat"
Du bezahlst deinen Mitgliedsbeitrag bereits bequem mit Lastschrift? Durch die vom Gesetzgeber geschaffene Sicherheit muss bei jedem Kontowechsel auch ein neues sog. "SEPA-Mandat" (deine schriftliche Einwilligung) übermittelt werden. Daher ist es wichtig, dass du Änderungen deiner Bankverbindung ausschließlich über dieses Formular bekannt gibts. Ohne diesem Mandat ist es den Banken nicht mehr möglich, von deinem Konto Beträge abzubuchen.
► Weiterführende Informationen
Mitgliedschaft kündigen
Du verlässt unsere Gemeinschaft?
Die ÖTK-Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Austritt nicht nachweislich bis spätestens 20. November des laufenden Kalenderjahres erklärt wird. Dazu genügt eine formlose Email; auch jede ÖTK-Sektion nimmt deine Austrittserklärung entgegen. Erfolgt die Austrittserklärung verspätet, so wird der Austritt erst zum Ende des nächsten Kalenderjahres wirksam und der Mitgliedsbeitrag ist für das Folgejahr zu bezahlen.
Mit deinem Austritt bist du in deiner Freizeit nicht mehr versichert!
Bitte beachte, dass der in der ÖTK-Mitgliedschaft inkludierte Versicherungsschutz mit deinem Austritt erlischt. In deiner Freizeit bist du (und ggfs. auch deine Kinder) nicht mehr unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen.
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