ÖTK-Notfallvorsorge inklusive

Als ÖTK-Mitglied bist du beim Freizeitsport versichert

Grundsätzlich übernimmt die Sozialversicherung keine Kosten

Gemäß § 131 Absatz 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz werden Such-, Rettungs- und Bergekosten nach Freizeitunfällen von den Sozialversicherungen grundsätzlich nicht ersetzt. In der ÖTK-Mitgliedschaft ist eine weltweit gültige Freizeitunfallversicherung zur Deckung von Such-, Bergungs- und Rückholkosten für fast alle Sportarten inkludiert.

Vorsicht Falle bei Vermisstensuche!

Wird eine Person vermisst und werden Suchmaßnahmen eingeleitet, trägt der Gesuchte nach den Regeln der "Geschäftsführung ohne Auftrag" die Kosten. Er kann sich also nicht darauf berufen, dass er selbst die Suche gar nicht beauftragt habe - auch dann, wenn die Suche nicht notwendig gewesen wäre. Besteht also berechtigterweise Sorge, dass dir ein Unglück zugestoßen sein könnte, erfolgt die Suche in deinem Interesse. Selbst dann, wenn gar keine Gefahr bestand! Informiere vor jeder Tour Familie/Freunde und melde dich von Zeit während der Tour.

Was kostet eine Bergung mittels Hubschrauber?

In Österreich kostet ein Helikoptereinsatz im Schnitt 3.500,- Euro, je nach Komplexität aber auch 8.000,- Euro. Das kann natürlich bei entsprechendem Aufwand auch ein Vielfaches davon sein, wenn zB. bei einer Suche nach einem vermissten Wanderer oder bei einem Lawinenunglück mehrere Hubschrauber und eine Hundertschaft an Bergretter über viele Stunden im Einsatz sind. Da zahlt es sich aus, als ÖTK-Mitglied versichert zu sein.

ÖTK-Notfallvorsorge. Weltweit gültig!

Das ÖTK-Notfallvorsorge-Paket ist weltweit gültig (auch in USA, Kanada und Australien) und bietet die höchsten Versicherungssummen. Das Tolle daran: Das Versicherungspaket ist im ÖTK-Mitgliedspreis inkludiert.

ÖTK-Notfallvorsorge. Was ist versichert?

Das ÖTK-Notfallvorsorge-Paket beinhaltet zwei Versicherungen, deren Bestimmungen wir hier nur verkürzt wiedergeben können. Details dazu in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wozu eine ÖTK-Mitgliedschaft?

Schutz vor finanziellen Folgen eines Unfalls

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Arbeitsunfälle. 75 % aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind somit nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung gedeckt.

 

Kinder vor dem Schuleintritt (bzw. verpflichtendes Kindergartenjahr)

sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Inkludierte Leistungen der Versicherung

Die in der ÖTK-Mitgliedschaft inkludierte Freizeitunfallversicherung übernimmt im Rahmen der Versicherungssummen ausschließlich Kosten für Bergung, Transport und Rückholung und gilt subsidiär zu anderen.

Bergungskosten

Bergungskosten die notwendig werden,

  • wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss, oder
  • wenn der Versicherte bis zur nächsten Straße oder bis zum Spital, das dem Unfallort am nächsten ist, gebracht werden muss, oder
  • wenn der Versicherte durch einen Unfall den Tod erlitten hat und geborgen werden muss.

Transport- und Rückholkosten

Ist ein Unfall außerhalb des Wohnortes des Versicherten eingetreten, werden die unfallbedingten Kosten des ärztlich empfohlenen Transportes ersetzt

  • von der Unfallstelle zum nächstgelegen Krankenhaus im Wohnort des Versicherten oder
  • vom Krankenhaus, in das der Versicherte nach dem Unfall gebracht worden ist, an seinen Wohnort.
  • Endet der Unfall tödlich, werden die Kosten der Überführung des Toten zu seinem letzten Wohnort in Österreich ersetzt.

Versicherungssummen

  • € 36.336,– für Bergung- und Rückholkosten (subsidiär zu anderen Versicherungen)
  • € 21.800,– für Dauerfolgen (Leistung ab 25 % Invaliditätsgrad)
  • € 2.180,– für den Todesfall

Welche Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Unfälle infolge der Ausübung von Luftsport­arten

 Unfälle infolge der Beteiligung bei motorsportlichen Wettbewerben

Unfälle infolge der Teilnahme an Wintersport-Wettkämpfen

Unfälle über einer Höhe von 6.000 m

Unfälle im Rahmen von Expeditionen (zB. Mount Everest)

 Unfälle im Haushalt

 Unfälle mit KFZ

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Für Bergung und Rücktransport gelten die Bedingungen der Wiener Städtischen Versicherung lt. Artikel 11.2, 11.3. und 11.4. der AUVB.

Unfallversicherung Bedingungen
2009_AUVB_2005.pdf
PDF-Dokument [91.5 KB]

Unfallmeldung ausfüllen

Schadensmeldung für Freizeit-Unfälle

Die gesetzliche Unfall-Versicherung, Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung, übernimmt für Freizeit-Unfälle die Erstversorgungs-Kosten. Aus diesem Grund die Rechnung(en) bitte zuerst bei deiner Sozialversicherung mit einem Antrag auf Kostenerstattung einreichen. Im Falle einer Ablehnung bitte das Schadensformular ausfüllen und zusammen mit der Originalrechnung an den ÖTK senden. Wir helfen dir schnell und unbürokratisch.

Formular Schadensfall melden
Die Polizzennummer ist bereits vorausgefüllt.
Schadensmeldung_Oetk.pdf
PDF-Dokument [605.3 KB]

Schadenhotline: +43 50 350 350

24-Stunden erreichbar

Im Falle eines notwendig gewordenen Rücktransports nach einem Unfall an deinen Wohnort oder aus dem Ausland zurück nach Österreich wähle bitte die Service-Nummer der Wiener Städtischen Versicherung (aus dem Ausland wähle bitte: +43 50 350 350).

 

Wichtig! Die Unfallmeldung ...

immer unter Angabe der Polizzen-Nummer 78-U863.390-2


Du findest die Nummer auf der Rückseite deines ÖTK-Mitgliedausweises. Ein Unfall ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Ein Todesfall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist. Außerdem bekommst du wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Abwicklung deines Unfalles oder Schadens.

Am besten du speicherst die Nummer gleich in dein Handy zusammen mit der Polizzennummer. Lade dazu einfach die vCard runter.

 

vCard runterladen

Privat- und Sporthaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung

Die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die du anderen in der Freizeit oder beim Sport zufügst. Die Versicherung wehrt aber auch ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche gegen dich ab.

Beispiel

Beim Klettern in der Halle passiert dir ein Fehler bei der Sicherung deines Partners. Ein Kletterunfall zieht fast immer schmerzliche Folgen nach sich - vor allem gesundheitliche, aber auch rechtliche und nicht zuletzt finanzielle! Die in der ÖTK Notfallvorsorge inkludierte Haftpflichtversicherung übernimmt die entstehenden Ansprüche (zB Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Heilbehelfe, Therapien).

Bitte beachte, dass Sozialversicherungsträger, die Leistungen für den Verletzten erbringen, Regressansprüche gegen den Sichernden stellen können! Gut versichert zu sein ist daher besonders beim Klettern wichtig.

Versicherungssummen

  • bis max. 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
  • bis 10.000,- oder 10 % der Ansprüche Selbstbehalt bei Schadensfällen im anglo-amerikanischen Raum

Der Haftpflichtversicherungsschutz für Personen- und Sachschäden ist weltweit gültig. Versichert bist du als Mitglied des ÖTK in Ausübung einer vereinsmäßigen Tätigkeit wie Wandern, Bergsteigen, Klettern, Schifahren, Radfahren, Snowboarden, Paddeln bis SG 3, Höhlenforschen, etc. Nicht versichert sind Rafting, Canyoning und Bungee-Jumping. Es gelten die nachstehenden Bedingungen der Allianz Elementar Versicherung.

 

Privat- und Sporthaftpflichtversicherung
2009_Allianz_AHVB EHVB 2006.pdf
PDF-Dokument [148.5 KB]
Privat- und Sporthaftpflichtversicherung (Ergänzung)
Ergänzende Bedingungen.pdf
PDF-Dokument [566.9 KB]

Schadenhotline: +43 5 9009 9009

Schadenmeldung für Haftpflichtversicherungsfälle

Ein Tipp: Durch den häufigen Missbrauch von Versicherungen kommt es leider auch zu immer strengeren Prüfungen bei Schadensfällen - zu Lasten ehrlicher Versicherungsnehmer. Bitte um Verständnis, wenn deine Unterlagen genau geprüft werden - es dient der Versicherungsgemeinschaft. Im Versicherungsfall benutze bitte dieses Schadenformular.

 

Schadenmeldung Haftpflichtversicherung
Haftpflicht Schadenmeldung.pdf
PDF-Dokument [13.9 KB]

Wichtig zu wissen!

 

Der Versicherungsschutz ist nur gültig

bei aufrechter ÖTK-Mitgliedschaft

Die hier angeführten Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Das heißt aber auch, dass du den vollen Versicherungsschutz nur bei aufrechter Mitgliedschaft genießt - sprich nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Solltest du den Mitgliedsbeitrag erst nach dem 31. Jänner zahlen (verspätete Zahlung oder Neubeitritt) beginnt der Versicherungsschutz erst am folgenden Tag nach der Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Das könnte dich auch interessieren

Zusatzversicherung mit Reise-Stornoschutz

exklusiv für ÖTK-Mitglieder

 

Reise-Stornoschutz


Anrufen

E-Mail

Anfahrt