SEPA - Bezahlen mit System
Nach der Einführung des Euro-Bargeldes im Jahre 2002 soll nun auch der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden. Im europäischen Zahlungsverkehrsraum wird es durch SEPA einheitliche, staatenübergreifende Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit dem Euro geben.
Was ist SEPA?
Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in 33 Ländern
Bereits seit Anfang 2008 existiert in Europa die "Single Euro Payment Area", kurz SEPA. Sie soll die nationalen Überweisungssysteme zugunsten eines einheitlichen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs ablösen.
Das SEPA Projekt wird von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Europäischen Rat für Zahlungsverkehr (EPC = European Payment Council) getragen. Von der Vereinheitlichung profitieren sowohl Unternehmen, als auch Konsumenten.
Konkret bedeutet das, dass du als Konsument Überweisungen in EURO innerhalb der SEPA-Länder*
■ über ein einziges Konto
■ unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente
■ so einfach und sicher
wie heute auf nationaler Ebene vornehmen kannst.
*Derzeit beteiligen sich 33 Länder an diesem Projekt und zwar alle Länder der EU 28 sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Die IBAN statt BLZ und Kontonummer
Seit 1. August 2014 sind Kontonummer und BLZ passé
Basis der neuen Regelgung ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC). Seit 1. August 2014 ist es so weit: Der bisherige Zahlschein verliert seine Gültigkeit und mit ihm die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer. An seiner Stelle treten jede Menge Neuerungen, die wir hier kurz erläutern möchten.
IBAN (International Bank Account Number)
Die IBAN ist die internationale ISO Standard (ISO 13616) für die komplette Darstellung einer Kontoverbindung. Um alle Konten innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums direkt erreichen zu können, benötigt man anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer "IBAN". Die IBAN kann bis zu 34 Zeichen lang sein.
Die österreichische IBAN ist immer 20 Stellen lang
In Österreich ist sie 20 Stellen lang: die IBAN beginnt immer mit der 2-stelligen Länderkennung 'AT'. Darauf folgt die individuelle 2-stellige Prüfziffer, mit der es erstmals möglich ist, Zahlungsaufträge noch vor der Durchführung auf Richtigkeit der Bankverbindung zu überprüfen. Nach der Prüfziffer folgt die 5-stellige Bankleitzahl. Zum Schluss steht die 11-stellige Kontonummer.
Online-Banking – IBAN ohne Leerzeichen eingeben
Auf den Vordrucken des ÖTK wird zur leichteren Lesbarkeit der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen angedruckt. Bei elektronischen Zahlungsaufträgen (Online-Banking) ist die IBAN allerdings zur Gänze ohne Leerzeichen einzugeben.
Der BIC
BIC (Business Identifier Code)
Die Abkürzung BIC steht für „Business Identifier Code“, also eindeutige Kennung einer Bank. Der BIC bestimmt ein Kreditinstitut, im Gegensatz zur IBAN, die ein Konto innerhalb einer solchen Bank spezifiziert. Der BIC ist auf internationaler Ebene vergleichbar mit der bereits bekannten Bankleitzahl auf nationaler Ebene. Der BIC wird manchmal auch SWIFT-Code genannt.
Wo finde ich meine IBAN und den BIC?
IBAN und BIC auf Bankomatkarte und Kontoauszug
Die IBAN und der BIC sind auf deiner Konto- bzw. Bankomatkarte aufgedruckt (meist auf der Rückseite der Karte). Außerdem findest du IBAN und BIC auf deinen Kontoauszügen und im Online-Banking. Den BIC Code deiner Bank kannst du im BIC-Directory der S.W.I.F.T (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abfragen und prüfen.
IBAN und BIC keinesfalls selbst berechnen
Die Gefahr, dass du eine falsche IBAN produzierst, ist hoch. Überweisungen mit falscher IBAN führen zu aufwendigen Rückleitungen, deren Kosten idR dir angelastet werden. Die formale Gültigkeit einer IBAN kannst du mit dem IBAN-Check überprüfen.
SEPA Überweisung
Ein Beleg für alles - die "Zahlungsanweisung"
In Österreich hat mit 1. August 2014 die Zahlungsanweisung die bisher gebräuchlichen Belege (Zahlschein, Erlagschein und EU-Standardüberweisung) vollständig abgelöst. Alte Belege mit BLZ und Kontonummer werden nicht mehr entgegengenommen. Die Zahlungsanweisung ist sowohl für Zahlungen innerhalb Österreichs als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in den europäischen SEPA-Raum gleichermaßen gültig.
IBAN only
Überweisen innerhalb Österreichs nur mit IBAN
Ganz leicht zu merken: IBAN für Zahlungen im Inland. Für Überweisungen innerhalb Österreichs muss nur mehr die IBAN für Auftraggeber und Empfänger angeben werden, die Angabe des BIC fällt weg (sog. „IBAN Only“).
Grenzüberschreitende Überweisungen in die EU
Für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU muss noch bis 1. Februar 2016 zusätzlich zur IBAN der BIC-Code (Bank Identifier Code) angegeben werden.
Zahlungsreferenz
Verwendungszweck mit 35 Zeichen
Die "Zahlungsreferenz" (max. 35 Zeichen) löst das Feld "Kundendaten" ab und dient der eindeutigen Zuordnung deiner Zahlung in der Buchhaltung zur Kontrolle von Zahlungseingang und Zahlungsfristen.
Bitte gib immer deine 8-stellige Mitgliedsnummer als Zahlungsreferenz an. Dadurch kann dein Mietgliedsbeitrag leichter zugeordnet werden. Meist ist die Zahlungsreferenz bereits auf den Zahlungsanweisungen vorgedruckt.
Beim Online-Banking ist darauf zu achten, die Zeichenfolge genauso einzugeben, wie im Vordruck oder in Belegen angeführt. Wo keine Zahlungsreferenz angeführt ist, kann ein Verwendungszweck (max. 140 Zeichen) angegeben werden.
Dauer der Überweisung
Zahlen mit SEPA Zahlungsanweisung innerhalb 2 Tagen
Statt in drei Tagen müssen Zahlungen nun binnen eines Arbeitstages ausgeführt werden. Dadurch verkürzt sich die Überweisungsdauer bei beleghafter Auftragserteilung auf maximal zwei Bankarbeitstage. Einfach die ausgefüllte Zahlungsanweisung in der Bank abgeben oder in die dafür vorgesehene Box im Bankfoyer einwerfen.
Zahlen mit Online-Banking innerhalb 1 Tages
Durch die Eingabe der IBAN und des BIC im Online-Banking-System hast du die Möglichkeit einfach und schnell SEPA-Überweisungen zu tätigen. Dabei ist die kurze Überweisungsdauer der größte Vorteil der elektronischen Beauftragung: der Überweisungsbetrag wird bereits am nächsten Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto eingelangt und gutgeschrieben sein.
Vorsicht! Wenn der Annahmeschluss (meist am frühen Nachmittag) nicht eingehalten wird, findet die Abbuchung erst am nächsten Zieltag statt, und die Überweisung wird auf den nächsten Zieltag ausgestellt.
SEPA Lastschrift
"SEPA Lastschrift" ersetzt bisherige Einzugsermächtigung
Seit November 2009 gibt es ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren. Die SEPA Lastschrift ersetzt die heute gebräuchlichen österreichischen Verfahren (Einzugsermächtigungs-/Lastschriftverfahren). Dieses kann sowohl für EURO Zahlungen im Inland als auch für EURO Zahlungen in allen SEPA Ländern europaweit verwendet werden.
Wie funktioniert die SEPA Lastschrift?
Deine Zustimmung ist das "Mandat"
Wie bereits erwähnt, ähnelt die SEPA-Lastschrift dem in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren. Das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen (Mitgliedsbeitrag, Spende), enthält deinen Namen, Adresse, Kontoverbindung mit IBAN und BIC und die Information, ob der Betrag einmalig oder wiederkehrend abgebucht werden soll.
Die rechtliche Legitimation für die SEPA-Lastschrift ist also dein schrifltiches Mandat. Dazu musst du es unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA Lastschrift Mandat kannst du
■ per Post,
■ per Fax oder auch
■ per E-Mail elektronisch signiert an sepa@oetk.at
senden.
Creditor ID - Gläubiger-Identifikation
Jeder SEPA-Lastschrift muss die Creditor ID ("Gläubiger-Identifikation") zugeordnet sein. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers.
Die Creditor ID des ÖTK für die SEPA-Lastschrift lautet
AT61ZZZ00000004949
Unsere Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge:
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
IBAN: AT602011100000009172
BIC: GIBAATWW
Mandatsreferenz
Schließlich wird deinem SEPA Mandat eine einmalige und eindeutige Mandatsreferenz zugeordnet. Diese stellt den Bezug zwischen dem Abbuchungsvorgang und deiner schriftlichen Einwilligung her. Zusammen mit der Creditor-ID ermöglichen diese beiden Angaben eine eindeutige Identifizierung deiner SEPA Lastschrift und erleichtern dir auch das Widerrufen derselben bei deiner Hausbank.
Alles zu deinem Vorteil
Dein Widerrufsrecht – 8 Wochen
Eine autorisierte SEPA Lastschrift (Voraussetzung ist ein gültiges Mandat) kann innerhalb von 56 Tagen nach Belastung von dir widerrufen werden, dh. die Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift (zB wenn kein gültiges Mandat vorliegt) kann die Abbuchung innerhalb von 13 Monaten zurückgerufen werden. Dies wird durch das Zahlungsdienstegesetz festgelegt.
Information 14 Tage vor Abbuchung
Bei der SEPA Lastschrift wurde auch dem Verbraucherschutz Rechnung getragen. So müssen wir dich nach derzeitigem Stand 14 Tage zuvor per Brief, E-Mail oder SMS über die beabsichtigte Kontobelastung informieren. Damit soll dir genügend Zeit eingeräumt werden, das Konto ausreichend zu decken. Ausgenommen von dieser Regelung sind künftig regelmäßige SEPA Lastschriften in der gleichen Beitragshöhe.
Sperre gegen weitere Lastschriften
Zu deiner eigenen Sicherheit kannst du außerdem dein(e) Konto(en) vollständig gegen unrechtmäßige Belastungen von Fremden geschützt.
Phishing – Achtung vor Datenklau!
SEPA Umstellung ruft Betrüger auf den Plan! Seit Juni 2014 gibt es eine neue Welle von Betrugsversuchen via E-Mail
Getarnt als Aufforderung zur SEPA-Umstellung, sollst du dazu bewegt werden einen Link zu öffnen um dort persönliche Zugangsdaten zu Konten oder Kreditkarten preiszugeben. Lassen dich durch den seriösen Aufbau dieser E-Mails nicht täuschen und öffne keinesfalls den beinhalteten Link. Keine österreichische Bank fragt bei ihren Kunden derartige Daten per E-Mail ab. Es wird dringend davon abgeraten, solche E-Mails zu beantworten.
Tipps gegen Phishing
■ Klicke auf keine Links in E-Mails oder sonstigen Nachrichten, in denen dazu aufgefordert wird, Konto- bzw. Login-Daten bekannt zu geben. Auch nicht, um nähere Informationen zu erhalten. Lösche diese E-Mails sofort!
■ Öffne keinesfalls unbekannte Datei-Anhänge in E-Mails oder sonstigen Nachrichten – darin sind oft Viren oder Trojaner versteckt.
■ Übermitteln Sie keine vertraulichen Daten (Login-Daten, Passwörter, TANs etc.) per E-Mail, via Link oder telefonisch.
■ Melde überraschende Änderungen der vertrauten Login-Seiten sofort an den Betreiber (also beispielsweise die Bank oder das Internetportal).
■ Gib vertrauliche und persönliche Daten ausschließlich über SSL-verschlüsselte Seiten bekannt (erkennbar an "https://" am Beginn der Internetadresse und an einem Schloss-Symbol am oberen oder unteren Bildschirmrand).
Sicher unterwegs mit dem ÖTK
SSL Verschlüsselung bei E-Mail und Online-Formularen
Der ÖTK setzt bei allen Online-Formularen und im gesamten E-Mail-Verkehr nur noch SSL-Verschlüsselung ein. Der Abruf und Versand div. Formulare, wie das SEPA Lastschrift Mandat, funktioniert nur, wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist. Ein Schlosssymbol in der Browserzeile signalisiert dir, dass die Verbindung verschlüsselt ist.
Mit dem ÖTK schneller ans Ziel
Diese Seite ist direkt erreichbar unter http://sepa.oetk.at