Mitgliedsbeitrag abbuchen lassen

Zahle deinen ÖTK Mitgliedsbeitrag bequem mittels Lastschrift

Kein Vergessen mehr. Immer die richtige Beitragshöhe und vorallem rechtzeitig, so dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung gewährleistet ist. Außerdem leistet du damit einen wichtigen Beitrag zu einer umweltschonenden Verwaltung.

Fülle dazu das "SEPA Lastschrift Mandat" aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kannst du

per Post,

oder online über unser Kontaktformular übermitteln.

Einzugsermächtigung ausfüllen
SEPA Formular.pdf
PDF-Dokument [145.1 KB]

 

Darstellungsprobleme mit dem Formular?

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Vorteile

Welche Vorteile bietet die SEPA Lastschrift

  • Sicherer Einzug – europaweit: 
    Mit der SEPA-Lastschrift kannst du von jedem österreichischen Konto aus deinen Mitgliedsbeitrag sicher und bequem in allen SEPA-Ländern mittels Bankeinzug bezahlen. Das einheitliche SEPA-Verfahren garantiert dir dabei die gleiche Rechtsicherheit wie im Inland.
     
  • Information 14 Tage vor Abbuchung
    Bevor die Abbuchung von deinem Konto erfolgt, informieren wir dich 14 Tage vorher. So hast du genügend Zeit für die ausreichende Deckung zu sorgen.
     
  • Einzug am Fälligkeitstag:
    Dein Konto wird selbstverständlich erst am vereinbarten Fälligkeitstag belastet – dadurch hast du die volle Kontrolle über deine Finanzen!
     
  • 8 Wochen Widerrufsfrist: 
    Eine autorisierte SEPA Lastschrift (Voraussetzung ist ein gültiges Mandat) kann innerhalb von 56 Tagen nach Belastung von dir widerrufen werden, dh. die Kontobelastung wird rückgängig gemacht. 
     
  • Längere Einspruchsfrist:
    Bisher konnte man grundsätzlich per Telefon, E-Mail oder Online-Einkauf jedem quasi ungehinderten Zugriff auf sein Konto ermöglichen. Ab 1. Februar 2014 sind unautorisierte Kontozugriffe nicht mehr möglich. Falls du einer Abbuchung von deinem Konto gar nicht zugestimmt hast, kannst du den Betrag bis zu 13 Monate nach der Belastung zurückzuholen. Deine Hausbank wird dir in jedem Fall gerne behilflich sein.

Was ist neu?

Einzugsermächtigung heißt jetzt "SEPA Lastschrift"

Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift im Februar 2014 sind wichtige Veränderungen auf die Verbraucher zugekommen: Die Einzugsermächtigung in ihrer altbekannten Form gibt es nicht mehr. Erfahre hier, was du bei der Umstellung beachten musst.

Wir benötigen dein schrifltiches Mandat

Das sog. "SEPA-Mandat" (deine schriftliche Einwilligung) stellt den Bezug zwischen dem Abbuchungsvorgang und deiner Einwilligung her. Ohne diesem Mandat ist es den Banken nicht mehr möglich, von deinem Konto Beträge abzubuchen.

 

Du kannst das jetzt bequem online erledigen. Deine Unterschrift kannst du auch durch eine Handy-Signatur ersetzen. Falls du kein Fax hast, ersparst du dir so den Weg zur Post.

Bestehende Einzugsermächtigung wird SEPA-Lastschrift

Bisherige Einzugsermächtigungen bleiben selbstverständlich weiterhin aufrecht und gehen automatisch in eine SEPA-Lastschrift über. Die betroffenen Mitglieder werden vorab informiert und genießen wie gewohnt die ÖTK Notfallvorsorge ohne Unterbrechung.

Kontowechsel?

Neues SEPA Mandat nach jedem Kontowechsel

Durch die vom Gesetzgeber geschaffene Sicherheit muss bei jedem Kontowechsel auch ein neues SEPA Mandat übermittelt werden. Daher ist es wichtig, dass du Änderungen deiner Bankverbindung ausschließlich über dieses Formular bekannt gibts:

 

Einzugsermächtigung ausfüllen
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Mit dem ÖTK schneller ans Ziel

Diese Seite ist direkt erreichbar unter http://sepa.oetk.at


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