ÖTK-Leihservice Bedingungen
Geltungsbereich
Der "ÖTK-Leihservice" vermietet Ausrüstungsgegenstände für Freizeitsportaktivitäten gegen Entgelt an Personen. Die Preise sind u. a. auch online ersichtlich. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes akzeptierst du die nachstehenden Bedingungen.
Eigentumsvorbehalt
Der ÖTK ist und bleibt uneingeschränkt Eigentümer aller Mietgegenstände. Eine Weitergabe, Verpfändung, Veräußerung, Weitervermietung oder Zurückbehaltung ist nicht gestattet. Die Ausrüstung ist nicht versichert. Verlust bzw. Abhandenkommen ist in der Regel in deiner Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Bei Verlust der Ausrüstung verpflichtest du dich zum vollen Ersatz der Ausrüstung zum Neuwert.
Mietbeginn und Mietdauer
Der Mietpreis gilt für mindestens 24 Stunden (1 Tag). Der Abhol- und Abgabetag wird nicht berechnet (siehe auch Rückgabe). Die Abrechnung erfolgt bei Übergabe des Mietgegenstandes. Wird die Ausrüstung nicht wie vereinbart zurückgegeben, ist je angefangenem neuen Tag der volle Mietpreis zu entrichten.
Reservierung
Damit dein Abenteuer gesichert ist, empfehlen wir eine Reservierung der Ausrüstungsgegenstände. Sie ist schriftlich (E-Mail) oder im ÖTK-Alpinshop gegen Vorauskasse möglich. Bitte beachte, bei Nichtinanspruchnahme von gebuchten Mietgegenständen wird die reservierte Mietdauer in Rechnung gestellt.
Übergabe
Grundsätzlich basiert die Vermietung durch persönliche Abholung. Ein Versand oder Übergabe an Dritte (beispielsweise FreundIn, Botendienst) ist nicht möglich. Die Übergabe des Mietgegenstandes ist nur zu den Geschäftszeiten des ÖTK-Leihservice möglich - bitte nimm dir ausreichend Zeit für die Abholung.
Ausweis & Kaution
Bei Übergabe des Mietgegenstandes wird eine Kopie deines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis, Pass) erstellt und eine Kaution von € 100,- in bar (bei Booten € 200,-) eingehoben. Eine Rückabwicklung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes.
Rückgabe
Der Mietgegenstand ist in dem Zustand zurückzustellen, wie er übernommen wurde. Zum schonenden Gebrauch gehört auch die Pflicht der normalen Erhaltung der Ausrüstung: Reinigen, Warten, Trocknen und Lüften zB von Zelten und Booten. Dir steht dafür der Rückgabetag zur Verfügung, welcher nicht als Miet-Tag berechnet wird. Die Ausrüstung ist grundsätzlich vollzählig, in gereinigtem und trockenen Zustand zu übergeben (achte auf Kleinteile und Zubehör). Müssen wir feststellen, dass der Mietgegenstand gereinigt und/oder getrocknet werden muss, so berechnen wir den Aufwand mit einem weiteren Miet-Tag des betroffenen Gegenstandes.
Beschädigung
Der mängelfreie und komplette Zustand des Mietgegenstandes wird durch deine Unterschrift bei Übergabe bestätigt. Wird der Mietgegenstand übergebührlich abgenützt oder beschädigt, haftest du für diese Schäden - ausgenommen gewöhnliche Abnützung und unverschuldete Schäden.
Häufiger Rechtsirrtum: Deine in der Haushaltsversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die du jemandem Dritten unabsichtlich verursachst. Der "Verleih" einer Sache gilt als vertragliche Beziehung. Schäden an der Ausrüstung sind NICHT versichert, da die Haftpflichtversicherung nur Schäden außerhalb von Vertragsbeziehungen deckt.
Wichtiger Hinweis für Klettersteig-Sets: Wurde der Bandfalldämpfer des Klettersteig-Sets einmal ausgelöst, muss das komplette Klettersteigset ausgetauscht werden. Es darf zu deiner eigenen Sicherheit nicht mehr weiter verwendet werden. Hänge dich zum Ausrasten keinesfalls in das Klettersteig-Set, sondern nutze die Rastschlinge (Bandschlinge) dafür.
Haftungsausschluss
Wir setzen voraus, dass du mit der gemieteten Ausrüstung vertraut bist und nach Herstellerangaben ordnungsgemäß bedienen kannst. Eine Einführung in den Gebrauch (Instruktion) findet nicht statt. Die Übergabe der Ausrüstung kann von uns verweigert werden, wenn der unsachgemäße Umgang offenkundig ist. Für Schäden, die durch Ausfall oder Produktmängel des Mietgegenstandes oder aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch resultieren, übernimmt der ÖTK keine Haftung.
Spare bis zu 50 %
Als ÖTK-Mitglied mietest du günstiger
Du bist StudentIn und leidest unter chronischem Geldmangel? Die Studenten-Mitgliedschaft hat sich bereits mit der ersten Miete einer Skitouren-Ausrüstung amortisiert. Zusätzlich bist du in deiner Freizeit unfallversichert. Auch Such- und Bergungskosten sind in der ÖTK-Mitgliedschaft inkludiert!
Als Erwachsener unternimmst du zB eine Woche lang eine Bergtour über Gletscher. Mit den Kosten der Miete ist die Mitgliedschaft für ein ganzes Jahr bezahlt. Die Vergünstigungen für Mitglieder zahlen sich also aus!