ÖTK-Schutzhütte pachten & bewirtschaften

Der Traum von der eigenen Berghütte

Leben in den Bergen

Unsere Schutzhütten stehen entweder im Eigentum des ÖTK (Zentrale) oder einer unserer Niederlassungen in den Bundesländern, den sog. ÖTK-Sektionen. Viele unserer Hütten werden bewirtschaftet, teilweise als Sommerbetrieb, einige auch als Ganzjahresbetrieb. Bewirb' dich jetzt als Pächter:

Idealerweise solltest du folgendes Anforderungsprofil erfüllen:

 gastronomische Kenntnisse und Fähigkeiten (Gastgewerbekonzession)

 fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und unternehmerisches Denken

 service- und dienstleistungsorientierte Einstellung

 Erfahrung in der Bewirtschaftung einer Schutzhütte

 technische Kompetenz zur Bedienung der Hütteneinrichtungen und Anlagen

 handwerkliches Geschick für die Ausübung kleinerer Reparaturen

 Erfahrung im alpinen Umfeld (zB Bergführer, Bergrettung)

 Berg-/Naturverbundenheit

 Bereitschaft die Ziele des alpinen Vereins zu unterstützen

Fragen zur Hüttenpacht

Was unterscheidet die Pacht von der Miete?

Eine Hüttenpacht liegt im Regelfall dann vor, wenn ein "lebendes Unternehmen" Gegenstand des Bestandvertrages ist und mit allem, was dazugehört, übergeben wird. Dazu zählen vor allem Betriebsmittel, wie standardisierte Einrichtung für Gastronomie und Beherbung, Warenlager, etablierte Webseite, E-Mail-Postfach und Gäste. Anders als bei Gastronomiebetrieben im Tal ist die Beibehaltung der (Unternehmens-)Identität des ÖTK genauso wie die Vereinbarung einer Betriebspflicht wichtigstes Kriterium des Pachtvertrages einer Schutzhütte.  

Pächter übt Leitbildfunktion aus

Als Pächter einer ÖTK-Schutzhütte (www.schutz.haus) übernimmst du eine sehr verantwortungsvolle Leitbildfunktion. Neben deiner Eigenschaft als Hüttenwirt repräsentierst du den ÖTK nach Außen hin. Von dir wird vorausgesetzt, dass du dich mit den Grundsätzen und Zielen des alpinen Vereins identifizierst. In der Regel werden Bewerber bevorzugt, die bereits über alpine Erfahrung verfügen.

Voraussetzungen zum Betrieb einer Schutzhütte

Die Erlangung einer Konzession zum Betrieb einer Schutzhütte hängt im Wesentlichen davon ab, welche ÖTK-Schutzhütte du bewirtschaften möchtest und in welcher Art und Weise. Für die Bewirtschaftung einer Schutzhütte empfehlen wir den Befähigungsnachweis fürs Gastgewerbe (Gastgewerbe-Konzession). Das Gewerberecht sieht zwar für "Schutzhütten der Kategorie I" eine Erleichterung vor, oftmals scheitern aber Quereinsteiger nach kurzer Zeit, weil sie mit den betrieblichen Abläufen eines Betriebes nicht vertraut sind.

Wünschenswerte Zusatzqualifikationen

Schutzhütten in alpinen Lagen werden meist autark beteieben. Der Bereich Hüttentechnik ist komplex, aber erlernbar. Abhängig von Austattung und Lage könnten folgende Themenbereiche interessant sein (behördlich vorgeschriebene) Ausbildungen und Kurse:

● Wartung einer Kleinkläranlage

● Trinkwassergewinnung und -versorgung

● Energieversorgung und Speicherung

Betreiben und Servicieren einer Materialseilbahn

● Abfall- und Abwasserentsorgung

● Gesundheitsmanagement

● Brandschutz

● Arbeitsrecht und Mitarbeiterführung

Was kostet eine Pacht?

Die Hüttenpacht wird in Form eines privatwirtschaftlichen Betriebsführungsvertrags zwischen ÖTK (Verpächter der Hütte) und Hüttenwirtsleuten (Pächter) geregelt. Sie richtet sich nach dem Pachtwert einer Hütte, also nach ihrer Ertragskraft. Diese hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie Frequenz, Versorgungsmöglichkeiten, Größe, Lage, Anzahl an Gastplätzen und Schlafstellen sowie Bauzustand.

Apropos: Eigenleistungen und Investitionen, die du als Pächter zum Erhalt der Hütte bzw. zur Instandhaltung der Wege (Zustiege) erbringst, können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese mit dem Eigentümer abgestimmt sind. In der Regel ist es aber so, dass unser Bau- und Hüttenreferat die Koordination von Instandsetzung und größeren Reparaturen übernimmt, weil einige Schutzhütten förderungswürdig sind.


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