Fragen rund um die Schihelmpflicht

Wozu eine Helmpflicht?

Insgesamt passieren in Österreich jährlich rund 60.000 Wintersportunfälle. Diese Zahl bleibt relativ konstant. Was steigt, ist die Intensität der Verletzungen. Meist sind zu hohe Geschwindigkeiten und Selbstüberschätzung dafür verantwortlich, aber auch überfüllte Pisten und die Unkenntnis der "Verkehrkehrsordnung" auf Pisten. Der Trend geht also eindeutig in Richtung Sicherheit. Und ein Skihelm trägt enorm dazu bei: rund 85 Prozent aller Schädel- und Gehirnverletzungen können durch einen Skihelm verhindert werden.

Die Einführung der Schihelmpflicht soll der Bewusstseinsbildung dienen, schwere Unfälle und Körperverletzungen tunlichst zu vermeiden (Gesichtsverletzungen, Risiko beim Aus- und Einsteigen beim Sessellift oder Schlepplift, etc). Das Tragen der Schihelme vermeidet Verletzungen und trägt zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen bei.

ÖTK Alpinshop Schihelm für Kinder und Erwachsene Schütze dich und deine Familie mit einem Skihelm (photodeposit)

Wo gilt die Skihelmpflicht?

Die Helmpflicht gilt nur in folgenden Bundesländern: Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien. In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Vorarlberg hat lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

Für wen gilt die Wintersporthelmpflicht?

Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen im Rahmen der Wintersportausübung einen Wintersporthelm tragen.

Bei welchen Sportarten ist der Helm zu tragen?

Der Kopfschutz ist sowohl beim Alpinschilauf und Snowboarden, als auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten, wie zum Beispiel Skibobs oder Rodeln zu tragen.

Wer kontrolliert die Helmpflicht?

Kontrollen sind im Gesetz nicht vorgesehen, aber es könnte die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Polizei auf die Verhaltenspflichten hinweisen. Auch eigene Pistenaufsichtsorgane sind dazu befugt. Es wird keine (Verwaltungs-)Strafe geben, wenn das Kind keinen Helm trägt.

Was passiert, wenn man ohne Helm erwischt wird?

Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen. Wichtig ist es, den Kindern bewusst zu machen, wie gefährlich das Skifahren oder Snowboarden ohne Helm sein kann. Gehe mit gutem Beispiel voran!

Warum gilt die Helmpflicht nicht für Erwachsene?

Erwachsene nehmen ein Verpflichtung nicht an. Grundsätzlich muss jeder Schifahrer verantwortungsbewusst Handeln und die Pistenregeln beachten. Kinder sind jedoch (ähnlich wie in der StVO) vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen, weil sie Geschwindigkeit und Fahrkönnen nicht einschätzen können.

Was passiert bei einem Unfall?

Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen. Sie könnte sich weigern die Unfallkosten zu übernehmen. Bei Unfällen und privaten Schmerzengeldforderungen wird womöglich eine Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 1309 ABGB eine Rolle spielen; es wird ein Mitverschulden der Eltern bzw. Aufsichtspersonen geprüft, da Kinder bis 7 Jahre nur im Rahmen des § 1310 ABGB haften.

Was ist beim Kauf von Skihelmen zu beachten?

  • Der Helm muss TÜV geprüft sein, also die Sicherheitsanforderungen der europäischen Norm EN 1077 erfüllen. Das Etikett befindet sich am Helm.
  • Neben den Sicherheitsaspekten ist für Kids vor allem eines wichtig: die Optik. Nur ein Helm, der gefällt, wird getragen.
  • Was bei Erwachsenen schon wichtig ist, ist bei Kindern unverzichtbar: die optimale Passform. Während man einen Skianzug ruhig auch eine Nummer größer kaufen kann, ist das beim Helm absolut tabu. Vor allem deshalb, weil der Schädel nicht so schnell wächst wie der Rest des Körpers. Deshalb lassen sich Helme auch nicht so einfach zwischen Geschwistern vererben. Die Kopfform ist nun einmal bei jedem Kind anders.
  • Der Kopfschutz muss sich mit der Jacke vertragen. Bleibt der Kopfband-Schnellverstellungsknopf ständig im Anorak hängen, wird damit die Bewegungsfreiheit gefährlich eingeschränkt.
  • Das Kinnband sollte gepolstert sein und sich auch mit tapsigen Handschuh-Händen einfach verstellen lassen.
  • Achte auf das Gewicht. Jedes Gramm zu viel kann den Helm zu einem unliebsamen Begleiter machen.
  • Ob Halbschale oder Vollschale liegt am Empfinden der Kinder. Ausprobieren, welcher Helm sich beim Tragen besser anfühlt. Für Kinder eignen sich in der Regel Vollschalenhelme besser, da sie einen größeren Schutz bieten.

Beim Anprobieren des Helmes das Kinnband offen lassen und den Kopf schütteln – hierbei darf der Helm weder wackeln noch verrutschen, dann passt er richtig.

Was ist beim Ausleihen zu beachten?

Wir raten von einem Ausleihen eines Helms ab. Auch ein Kauf von Privat ist nicht zu empfehlen. Denn nach jedem Sturz sollte der Helm ersetzt werden, selbst wenn optisch keine Beschädigungen sichtbar sind. Du hast nämlich keine Garantie, dass der Helm noch die volle Dämpfungswirkung hat.

Was tun, wenn einem zu heiß unterm Helm wird?

Auf ausreichende Belüftung achten! Verschiedenste Belüftungseinstellungen am Helm sind weniger wichtig, als die Möglichkeit, die Lüftungsschieber auch mit Handschuhen simple öffnen und schließen zu können. Noppenvlies hat sich als wenig praktikabel erwiesen.

Wann muss der Helm getauscht werden?

Die Lebensdauer eines Skihelms liegt im Schnitt bei drei bis fünf Jahren. Dann sollte er getauscht werden. Auch nach jedem Sturz, selbst wenn alles gut gegangen ist und der Helm keine Schäden zeigt. Denn Helme sind in der Regel so konstruiert, dass sie den ersten Stoß optimal abdämpfen, bei weiteren Stößen kann die Schutzwirkung aber nachlassen. Nur so ist es möglich, wirklich leichte und komfortable Helme zu konstruieren.

Wie sieht es mit Gewährleistungs-/Garantieansprüchen aus?

Gewährleistungs-/Garantieansprüche sind wie bei einem ganz normalen Kauf zu handhaben. Eine Garantie ist ein zusätzliches Leistungsversprechen zur zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Eventuell könnte das Produkthaftungsgesetz eine Rolle spielen, sollte der Helm bei einem Unfall untypische Mängel vorweisen und dadurch ein Sach- oder Personenschaden verursacht worden sein (Sachverständigenfrage!). Rechnungen und Hinweise des Herstellers daher unbedingt über die zwei Jahre Gewährleistungsfrist aufbewahren!

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Eine Mütze hat unter dem Helm nichts verloren. Wenn es wirklich kalt ist, bietet eine Sturmhaube ausreichend Schutz. Diese gibt es in versch. Ausführungen und Wärmegraden. Lass dich im ÖTK-Alpinshop beraten.
  • Kopfband und Kinnriemen dienen nur zur Feinjustierung, nicht dazu, einen zu großen Helm passend zu machen.
  • Verwende auf keinen Fall Fahrradhelme zum Skifahren oder Snowboarden. Diese sind nicht auf Kältefestigkeit geprüft, und es fehlt ihnen die Durchdringungsfestigkeit.
  • Lagerung und Transport: Zu viel Sonneneinstrahlung oder zu große Hitze können auf Dauer die Schutzwirkung beeinträchtigen.
  • Der Preis ist nicht unbedingt ein Zeichen für Qualität. Tests haben ergeben, dass bereits vergleichsweise günstige Helme vom Diskonter ausgezeichneten Schutz bieten. Mehr unter VKI.
  • Auch wenn es noch so verlockend ist: Verzichte auf Helme, die Musikhören während der Abfahrt ermöglichen. Die Ohrschützer sollten sogar möglichst schalldurchlässig sein, damit das Pistengeschehen akustisch verfolgt werden kann.

Es ist nicht egal, welches Modell man kauft. KONSUMENT 12/2012


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